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OLG Koblenz - Entscheidung vom 16.10.2007

14 W 718/07

Normen:
ZPO § 91 Abs. 2, RVG-VV Nr. 7003

Fundstellen:
JurBüro 2008, 37
MDR 2007, 1455

Die zulässige sofortige Beschwerde des Klägers hat in der Sache Erfolg. Die angesetzten Reisekosten des Prozessbevollmächtigten der Beklagten von Frankfurt am Main nach Koblenz für die Wahrnehmung der Termine am 21. [...]
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