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OLG Koblenz - Entscheidung vom 15.11.2007

14 W 789/07

Normen:
GKG-KV Nr. 1210, Nr. 1211
BGB § 133 § 157 § 779
ZPO § 344

Fundstellen:
JurBüro 2008, 92
MDR 2008, 112
OLGReport-Koblenz 2008, 247

Nachdem der Beklagte im ersten Gerichtstermin säumig geblieben war, schlossen die Parteien einen Vergleich. Dessen Kostenregelung lautet wie folgt: 'Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander [...]
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