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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 21.03.2007

22 U 5/06 RhSch

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
BinnSchiffVerfG § 11
BinnSchiffVerfG § 13
FäV (Fährenbetriebsverordnung v. 24.05.1995 BGBl I 752) § 9 Abs. 1

Fundstellen:
NJW-RR 2008, 42
NZV 2007, 624
VRS 113, 194
VersR 2007, 1716

I. Die Klägerin fordert von der Beklagten Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Die Klägerin stürzte am 15.11.2004 gegen 20:10 Uhr mit einem von ihr geführten PKW am Ende der Anlegestelle auf [...]
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