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OLG Hamm - Entscheidung vom 31.05.2007

27 U 229/06

Normen:
BGB § 823 Abs. 1, Abs. 2 § 1004 Abs. 1
StGB § 186 § 187

(abgekürzt gemäß §§ 540 Abs. 2 , 313 a Abs. 1 ZPO ) A. Die zulässige Berufung ist begründet. Dem Verfügungskläger steht kein Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 und 2 BGB , §§ 186 , [...]
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