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OLG Hamburg - Entscheidung vom 26.03.2007

3 W 58/07

Normen:
BGB § 312 c Abs. 1 Satz 1
BGB § 355 Abs. 2 Satz 2
BGB InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 10
UWG § 3
UWG § 4 Nr. 11
UWG § 8
BGB § 312c Abs. 1 Satz 1
BGB § 355 Abs. 2 Satz 2
BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 10
UWG § 3
UWG § 4 Nr. 11
UWG § 8

Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2009, 742

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 21. Februar 2007 abgeändert. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche [...]
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