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OLG Hamburg - Entscheidung vom 18.09.2007

5 W 136/07

Normen:
ZPO § 85 Abs. 2
ZPO § 890
BGB § 166 Abs. 1

Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2008, 170

Die gemäß § 793 ZPO zulässige Beschwerde ist auch begründet. Es bestehen bereits deshalb Bedenken gegen den angefochtenen Beschluss, weil die Gläubigerin im Bestrafungsverfahren nichts dazu vorgetragen hat, ob es sich [...]
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