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OLG Hamburg - Entscheidung vom 19.07.2007

3 U 91/05

Normen:
GMV Art. 9 Abs. 1 b
MarkenG § 15

Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2008, 987

A. Die Klägerin vertreibt Designartikel (Anlagen K 3-5), firmiert seit 1985 unter der Verwendung der Bezeichnung ZACK und ist international in der Europäischen Union tätig. Die Beklagte zu 2) gehört zur W-Handelsgruppe [...]
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