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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 20.09.2007

22 W 41/07

Normen:
ZPO § 42 Abs. 2

Die statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. Gemäß § 46 Abs. 2 ZPO findet die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 04.06.2007 statt. Die Frist beträgt zwei [...]
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