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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 20.03.2007

6 W 168/06

Normen:
ZPO § 93
BGB § 242
UWG § 8 Abs. 4

Die gemäß § 99 Abs. 2 ZPO zulässige Beschwerde der Beklagten hat in der Sache Erfolg. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 93 ZPO zu tragen, da die Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben [...]
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