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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 26.04.2007

3 U 187/05

Normen:
AktG § 93

I. Die Klägerin firmierte bis zum 31.8.2004 unter der Bezeichnung A AG. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Geschäftssitz von O1, ...straße ..., verlegt nach O2. Der Beklagte zu 1 war vom 17.10.1995 bis zu seiner Abberufung [...]
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