I. Das Amtsgericht Wuppertal hat den Betroffenen wegen 'vorsätzlicher unerlaubter Handwerksausübung' (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 lit. e SchwarzArbG ) zu einer Geldbuße von 5.000 Euro verurteilt. Hiergegen wendet sich der [...]
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