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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 16.08.2007

I-6 U 130/06

Normen:
BGB § 280 Abs. 1

I. Der Kläger hat im Urkundenprozess den unstreitig noch nicht gezahlten Restkaufpreis von 52.632,10 EUR nebst Zinsen verlangt, wovon er in der Berufungsinstanz über den ihm durch das Schlussurteil zuerkannten Betrag [...]
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