I. Die Beschwerde der Zweitschuldnerin vom 02.10.2006 (Bl. 123 GA) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Viersen vom 22.09.2002 (Bl. 118f GA) ist gemäß § 66 Abs. 2 GKG zulässig. Die Entscheidung des Amtsgerichts ist als [...]
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