I. Die Beschwerde, die sich gegen den auf der Grundlage von § 888 erlassenen Zwangsgeldbeschluss des Amtsgerichts richtet, ist gemäß § 793 ZPO zulässig (Zöller/Stöber, ZPO , 26. Aufl., § 888 , Rz. 15). Die Beschwerde [...]
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