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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 16.04.2007

10 WF 18/07

Normen:
GKG § 42 Abs. 1, Abs. 5

Fundstellen:
FamRZ 2008, 533
MDR 2007, 1262

Die gemäß § 68 Abs. 1 GKG zulässige Beschwerde des Beklagten ist begründet. Der Streitwert beträgt 585 EUR. Verlangt der Kläger, wie hier, Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht, ist für die Bemessung des [...]
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