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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 02.10.2007

9 UF 137/07

Normen:
ZPO § 3
ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
JurBüro 2008, 314

Die Berufung ist unzulässig, da die Berufungssumme von 600 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ) nicht erreicht wird. 1. Der Beklagte wendet sich gegen die Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (2. Stufe) [...]
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