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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 14.03.2007

12 W 6/07

Normen:
ZPO § 141 Abs. 3 S. 1

Das Landgericht hat gegen den Kläger, dessen persönliches Erscheinen mit der Ladungsverfügung vom 26.10.2006 angeordnet worden war, mit Beschluss vom 20.12.2006 ein Ordnungsgeld in Höhe von 250,00 DM wegen [...]
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