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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 13.09.2007

12 U 49/07

Normen:
ZPO § 286
ZPO § 287

Die zulässige Berufung hat auch in der Sache Erfolg. Dem Kläger steht der geltend gemachte Schadensersatzanspruch lediglich in Höhe eines Betrages von 3.988,32 EUR zu. Dabei kann dahinstehen, ob ein Anspruch des [...]
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