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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 31.08.2007

9 Sa 40/07

Normen:
BBiG § 22 Abs. 2 Nr. 1

Die Parteien streiten im vorliegenden Verfahren über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ihres zwischenzeitlich nach Bestehen der Abschlussprüfung am 04.07.2006 beendeten Ausbildungsverhältnisses sowie [...]
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