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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 17.08.2007

4 Ta 172/07

Normen:
ZPO § 117 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 § 118 Abs. 2 Satz 4

1. Mit der Klage vom 01.02.2007 hat die Klägerin gegen die Beklagte einen Betrag von 528,25 EUR an ausstehendem Arbeitslohn geltend gemacht, woraufhin die Beklagte unter dem 23.03.2007 eine Widerklage über einen Betrag [...]
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