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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 11.05.2007

7 Ta 108/07

Normen:
ZPO § 114 Satz 1 § 256 Abs. 1

I. Der Kläger war bei dem Beklagten, aufgrund des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 06.04.2006, seit dem 10.04.2006 als Gipser/Stukkateur, beschäftigt. Der Vertrag sah eine Befristung des Arbeitsverhältnisses für die [...]
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