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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 05.04.2007

5 Ta 171/06

Normen:
RVG § 33
GKG § 42

Streitgegenstand des nicht abgeschlossenen Hauptsacheverfahrens ist der Antrag der Klägerin, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie 2.119,35 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit [...]
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