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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 18.12.2007

11 Ta 277/07

Normen:
ZPO § 114 § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 § 117 Abs. 2, 3, 4 § 571 Abs. 2 Satz 1

I. Der Beklagte begehrt Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die ihn gerichtete Zahlungsklage in Höhe von 2.713,33 EUR. Der Kläger hat den Beklagten wegen Vergütung für die Zeit vom 01.01.2007 bis zum [...]
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