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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 11.04.2007

11 Ta 88/07

Normen:
ZPO § 149
ArbGG § 9 Abs. 1 § 56 § 61 a
BGB § 626 Abs. 1

I. Die Beklagte richtet sich mit der vorliegenden Beschwerde gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts, den Rechtsstreit bis zum Abschluss eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens auszusetzen. Gegenstand des [...]
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