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KG - Entscheidung vom 10.09.2007

12 U 87/07

Normen:
ZPO § 522 Abs. 1
BRAO § 53

Fundstellen:
MDR 2008, 535
VRS 114, 126

Die Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, denn sie ist nicht in der gesetzlichen Form begründet worden, § 522 Abs. 1 ZPO . I. Eine Berufungsbegründungsschrift muss als bestimmender Schriftsatz eigenhändig von dem [...]
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