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KG - Entscheidung vom 17.09.2007

2 AR 37/07

Normen:
BGB § 269
ZPO § 281 Abs. 2 Satz 3

Fundstellen:
KGReport 2008, 248
MMR 2008, 478

I. Die Klägerin hat ihren Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Tempelhof Kreuzberg. Die Beklagte betreibt ein Mobilfunknetz. Sie hat ihren Sitz in Düsseldorf und eine - von deutschlandweit insgesamt acht - sog. [...]
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