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FG München - Entscheidung vom 28.03.2007

1 K 3354/06

Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b

I. Streitig ist, ob der Kläger Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzen darf. Der Kläger wird für die Streitjahre 2003 und 2004 beim Beklagten - dem Finanzamt (FA) - zur Einkommensteuer [...]
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