Streitig ist, ob der Klägerin die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 EigZulG für drei Kinder zusteht. Die Klägerin beantragte für das Objekt T-Weg in F ab 2004 unter anderem auch für drei Kinder (U, geb. 00.00.1989; K geb. [...]
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