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FG Köln - Entscheidung vom 22.08.2007

7 K 5005/06

Normen:
EStG § 7 g Abs. 3

Fundstellen:
EFG 2008, 440

Die Sache befindet sich im zweiten Rechtszug. Zwischen den Beteiligten ist die Berücksichtigungsfähigkeit einer vom Kläger im Streitjahr 1999 gebildeten Ansparrücklage gemäß § 7 g Abs. 3 EStG streitig. Da die Kläger [...]
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