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FG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 08.05.2007

4 K 209/04

Normen:
AO (1977) § 30a Abs. 2 § 93 Abs. 1 § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2
FGO § 100 Abs. 1 S. 4

Fundstellen:
EFG 2007, 1483
ZIP 2007, 2116

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines an die Klägerin (Klin) gerichteten Auskunftsersuchens des Beklagten (Bekl). Im Juni 1999 wurde das Grundkapital der Deutschen Telekom AG (DT-AG) durch Ausgabe neuer Stückaktien [...]
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