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BVerwG - Entscheidung vom 19.12.2007

8 B 61.07

BVerwG, Beschluß vom 19.12.2007 - Aktenzeichen 8 B 61.07 - Aktenzeichen 8 C 20.07

DRsp Nr. 2008/1865

Gründe:

Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO . Ein Revisionsverfahren kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der sinngemäß gestellten Frage bieten, welche Anforderungen für das Eingreifen des bundesrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit bei der Wahl der Mitglieder des Beschlussorgans eines Gemeindeverbandes (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG ) hier der Landesversammlung eines Landschaftsverbandes zu stellen sind, wenn es um die Wahl der Reservelisten geht, die durch Wählergruppen eingereicht werden. Ferner geht es um die Klärung der Frage, inwieweit ein freiwilliger Zusammenschluss verschiedener kommunaler Wählergruppen auf Grund des bundesrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit zur Einreichung von Reservelisten zur Wahl der Vertretung des Gemeindeverbands befugt ist.

Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 47 , 52 GKG .

Hinweise:

Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 20.07 fortgesetzt

Vorinstanz: OVG Nordrhein-Westfalen, vom 27.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 15 A 1860/06