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BVerwG - Entscheidung vom 15.05.2007

5 PKH 16.07

BVerwG, Beschluß vom 15.05.2007 - Aktenzeichen 5 PKH 16.07

DRsp Nr. 2007/9408

Gründe:

Dem Kläger kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO , § 114 ZPO ).

Ein Fall des § 53 VwGO , wie ihn der Antragsteller behauptet, liegt nach seinem Vorbringen offenkundig nicht vor. Eine Weiterleitung an das Bundessozialgericht, wie vom Antragsteller angeregt, scheidet aus entsprechenden Gründen aus.