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BVerwG - Entscheidung vom 12.04.2007

4 A 1004.07

BVerwG, Beschluss vom 12.04.2007 - Aktenzeichen 4 A 1004.07

DRsp Nr. 2007/8167

Gründe:

Die Trennung und Verbindung (§ 93 VwGO ) der in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist geboten, weil die Kläger mit Schreiben vom 30. März 2007 Klageanträge im gleichen Umfang wie die Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1022.06 gestellt haben.