BVerwG, Beschluss vom 12.04.2007 - Aktenzeichen 4 A 1004.07
DRsp Nr. 2007/8167
Gründe:
Die Trennung und Verbindung (§ 93VwGO ) der in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist geboten, weil die Kläger mit Schreiben vom 30. März 2007 Klageanträge im gleichen Umfang wie die Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1022.06 gestellt haben.