BVerwG, Beschluss vom 27.03.2007 - Aktenzeichen 8 C 9.06
DRsp Nr. 2007/7775
Gründe:
Mit Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 14. Februar 2007 wurde der Erbschein des Amtsgerichts vom 3. November 1976, auf den die bisher Beigeladenen ihre Erbenstellung gestützt haben, für kraftlos erklärt. Nach dem Erbschein vom 16. Februar 2006 (richtig: 2007) ist Alleinerbin des Paul B. und damit Eigentümerin des streitgegenständlichen Grundstücks Frau Franziska
Elisabeth M.
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