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BVerwG - Entscheidung vom 27.03.2007

1 B 155.06

BVerwG, Beschluss vom 27.03.2007 - Aktenzeichen 1 B 155.06

DRsp Nr. 2007/7759

Gründe:

Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet.

Das Urteil des Berufungsgerichts weicht, wie die Beschwerde zu Recht geltend macht, hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - (InfAuslR 2007, 33) ab. Danach kann das Vorliegen einer solchen Gruppenverfolgung nicht - wie es das Berufungsgericht getan hat - schon mit der Begründung ausgeschlossen werden, dass Yeziden im Irak keine weitergehenden Nachteile zu befürchten haben als Angehörige anderer religiöser Minderheiten.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts beruht auf dieser Abweichung.

Vorinstanz: VGH Bayern, vom 04.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 23 B 06.30242