BVerwG, Beschluss vom 06.03.2007 - Aktenzeichen 4 A 1003.07
DRsp Nr. 2007/6413
Gründe:
Die Trennung und Verbindung (§ 93VwGO ) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist geboten, weil die Kläger zu 1 und 2 mit Schreiben vom 22. Februar 2007 Klageanträge im gleichen Umfang wie die Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1022.06 gestellt haben.