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BVerwG - Entscheidung vom 06.03.2007

4 A 1003.07

BVerwG, Beschluss vom 06.03.2007 - Aktenzeichen 4 A 1003.07

DRsp Nr. 2007/6413

Gründe:

Die Trennung und Verbindung (§ 93 VwGO ) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist geboten, weil die Kläger zu 1 und 2 mit Schreiben vom 22. Februar 2007 Klageanträge im gleichen Umfang wie die Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1022.06 gestellt haben.