BVerwG, Beschluss vom 08.03.2007 - Aktenzeichen 4 A 6.05
DRsp Nr. 2007/5999
Gründe:
Die Abtrennung des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist geboten, nachdem die Kläger zu 3 und 4 die Klage zurückgenommen haben.
© copyright - Deubner Verlag, Köln