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BVerwG - Entscheidung vom 08.03.2007

4 A 6.05

BVerwG, Beschluss vom 08.03.2007 - Aktenzeichen 4 A 6.05

DRsp Nr. 2007/5999

Gründe:

Die Abtrennung des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist geboten, nachdem die Kläger zu 3 und 4 die Klage zurückgenommen haben.