Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BVerwG - Entscheidung vom 30.01.2007

9 A 2.06

BVerwG, Beschluss vom 30.01.2007 - Aktenzeichen 9 A 2.06

DRsp Nr. 2007/3323

Gründe:

Die Klägerin hat die Klage mit Schriftsatz vom 29. Januar 2007 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen. Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO . Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG .