BVerwG, Beschluß vom 05.06.2007 - Aktenzeichen 4 A 1010.07
- Aktenzeichen 4 A 1023.06
Gründe:
Die Trennung und Verbindung (§ 93 VwGO ) des Verfahrens des Klägers zu 242 ist geboten, weil dieser mit Schriftsatz vom 9. Mai 2007 einen Antrag im gleichen Umfang wie die Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1006.07 gestellt hat.
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