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BVerwG - Entscheidung vom 01.06.2007

7 B 17.07

BVerwG, Beschluß vom 01.06.2007 - Aktenzeichen 7 B 17.07

DRsp Nr. 2007/10384

Gründe:

Die mit Schreiben des Klägers vom 19. Mai 2007 erhobene Gegenvorstellung ist unzulässig. Sie richtet sich gegen die mit Beschluss des Senats vom 24. April 2007 getroffene Entscheidung über die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2007.

Mit dem Beschluss des Senats ist das Beschwerdeverfahren rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz: OVG Nordrhein-Westfalen, vom 29.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 E 118/07