BGH, Beschluß vom 04.12.2007 - Aktenzeichen V ZR 180/07
DRsp Nr. 2007/23553
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Einlegung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt
Gründe:
Als Rechtsmittel gegen die angefochtene Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz kommt allein die Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht. Diese hätte innerhalb eines Monats nach Urteilszustellung durch einen von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt unterschriebenen Schriftsatz eingelegt werden müssen (§§ 78 Abs. 1 Satz 3, 544 Abs. 1 Satz 2 ZPO ). Daran fehlt es. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO .
Vorinstanz: OLG Koblenz, vom 01.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 U 591/06
Vorinstanz: LG Trier, vom 30.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 391/03
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