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BGH - Entscheidung vom 15.11.2007

IX ZR 254/06

Normen:
BGB § 852

BGH, Beschluß vom 15.11.2007 - Aktenzeichen IX ZR 254/06

DRsp Nr. 2007/23546

Beginn der Verjährung bei unübersichtlicher Rechtslage

Eine Rechtsunkenntnis des Geschädigten infolge unübersichtlicher oder zweifelhafter Rechtslage kann den Verjährungsbeginn hinausschieben (BGH - IX ZR 43/92 - 15.10.1992; BGH - IX ZR 30/98 - 25.02.1999).

Normenkette:

BGB § 852 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO ) und zulässig (§ 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO ). Sie hat jedoch keinen Erfolg. Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO ).

Die Annahme des Berufungsgerichts, eine Rechtsunkenntnis des Geschädigten infolge unübersichtlicher oder zweifelhafter Rechtslage könne den Verjährungsbeginn hinausschieben, steht mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang (vgl. BGH, Urt. v. 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648 , 653; v. 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98, NJW 1999, 2041 , 2042). Selbst wenn die Rechtslage, wie die Beschwerde meint, im vorliegenden Fall nicht unübersichtlich oder zweifelhaft gewesen sein sollte, baut das Berufungsurteil nicht auf einem unrichtigen Obersatz auf.

Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO abgesehen.

Vorinstanz: KG, vom 09.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 16 U 28/06
Vorinstanz: LG Berlin, vom 29.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 35 O 386/04