Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 02.05.2007

1 StR 70/07

BGH, Beschluß vom 02.05.2007 - Aktenzeichen 1 StR 70/07

DRsp Nr. 2007/8982

Gründe:

Das rechtliche Gehör ist nicht verletzt. Der Schriftsatz des Verteidigers vom 23. März 2007 lag dem Senat bei der Beratung und Beschlussfassung am 30. März 2007 vor. Der vom Beschwerdeführer hervorgehobene Sachverhalt (fürsorgliche Unterrichtung des Angeklagten über eine anonyme Anzeige im Jahr 1997) ist in den Urteilsgründen abgehandelt (UA S. 5) und wurde von der Strafkammer ersichtlich berücksichtigt. Dieser Vorgang vermag den Angeklagten nicht zu entlasten, sondern unterstreicht vielmehr das in ihn gesetzte Vertrauen, das er eklatant missbrauchte.