Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 11.10.2007

V ZA 9/07

Normen:
VermG § 1

BGH, Beschluß vom 11.10.2007 - Aktenzeichen V ZA 9/07

DRsp Nr. 2007/19132

Anfechtung von zur Ausreise aus der DDR geschlossenen Verträgen

Das Recht, zur Ausreise aus der DDR geschlossene Verträge anzufechten, ist durch die Restititutionsregeln des Vermögensgesetzes ersetzt worden. Durch die Abstandnahme von der Verfolgung eines Restitutionsantrags wird es nicht wiederhergestellt.

Normenkette:

VermG § 1 ;

Gründe:

Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Das Recht, zur Ausreise aus der DDR geschlossene Verträge anzufechten, ist durch die Restititutionsregeln des Vermögensgesetzes ersetzt worden. Durch die Abstandnahme von der Verfolgung eines Restitutionsantrags wird es nicht wiederhergestellt.

Vorinstanz: OLG Brandenburg, vom 09.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 164/06
Vorinstanz: LG Potsdam, vom 28.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 422/04