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BGH - Entscheidung vom 19.07.2007

V ZA 5/07

Normen:
ZPO § 114 S. 1
BGB § 123
VermG §§ 1 ff

BGH, Beschluß vom 19.07.2007 - Aktenzeichen V ZA 5/07

DRsp Nr. 2007/14899

Anfechtung von Grundstückskaufverträgen zur Ausreise aus der ehemaligen DDR

Das Recht, zur Ausreise aus der DDR geschlossene Verträge anzufechten, ist durch die Restitutionsregelung des Vermögensgesetzes ersetzt worden. Durch die Rücknahme eines Restitutionsantrags wird es nicht wieder hergestellt.

Normenkette:

ZPO § 114 S. 1 ; BGB § 123 ; VermG §§ 1 ff ;

Gründe:

Der Antrag der Kläger auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird zurückgewiesen, weil die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, § 114 Satz 1 ZPO .

Das Recht, zur Ausreise aus der DDR geschlossene Verträge anzufechten, ist durch die Restitutionsregelung des Vermögensgesetzes ersetzt worden. Durch die Rücknahme eines Restitutionsantrags wird es nicht wiederhergestellt. Besteht der Kaufvertrag vom 18. September 1989 damit unanfechtbar fort, kann es keine Ansprüche geben, die aus der Nichtigkeit des Vertrages abgeleitet werden.

Vorinstanz: OLG Brandenburg, vom 05.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 74/06
Vorinstanz: LG Potsdam, vom 29.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 424/04