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VGH Hessen - Entscheidung vom 20.12.2006

6 NG 1645/06

Normen:
GKG § 40
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 53 Abs. 3 Nr. 2
VwGO § 161 Abs. 2
VwGO § 47 Abs. 6
VwGO § 91

Fundstellen:
DVBl 2007, 454
DÖV 2007, 481
NVwZ-RR 2007, 428

Der Antrag auf Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache ist zulässig und begründet. Die Antragsgegnerin hat es mit Schriftsatz vom 8. Dezember 2006 abgelehnt, sich der Erledigungserklärung der [...]
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