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VGH Bayern - Entscheidung vom 28.03.2006

1 ZB 06.30348

Normen:
AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3
AsylVfG § 78 Abs. 7
VwGO § 108 Abs. 2
VwGO § 138 Nr. 3
VwGO § 84 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
NVwZ-RR 2007, 719

Der Antrag hat keinen Erfolg. Der Klägerin wurde das rechtliche Gehör nicht dadurch versagt, dass sie - wie sie mit dem Zulassungsantrag sinngemäß geltend macht - sich nicht in einer mündlichen Verhandlung zur Sache [...]
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