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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 03.08.2006

NC 9 S 9/06

Normen:
VwGO § 80 Abs. 7
VwGO § 123

Die Beschwerde des Antragstellers ist zulässig, jedoch nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat seinen Antrag, die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17.02.2005 und des Senats vom 24.08.2005 abzuändern, [...]
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