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VG Augsburg - Entscheidung vom 26.01.2006

Au 6 S 06.50

Normen:
AufenthG § 60a Abs. 2
VwGO § 88, § 123

BESCHLUSS I. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. II. Der Antrag wird abgelehnt. III. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. IV. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf [...]
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