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VG Augsburg - Entscheidung vom 14.03.2006

Au 3 K 05.01633

Normen:
FeV § 11, Anlage 4 Nr. 9.1, § 46 Abs. 1
Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 (ABl. L 150, S. 41) Art. 8 Abs. 2

Urteil I. Der Bescheid des Landratsamts Augsburg vom 15. Juli 2005 wird insoweit aufgehoben, als in Ziffer 1. der Klägerin das Recht aberkannt wird, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Gebiet der Bundesrepublik [...]
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